fbpx

5 Hürden bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien

– und wie wir diese für Sie überwinden 

Wer als Eigentümer (und Privatperson) seine Gewerbeimmobilie vermieten möchte, begibt sich mitunter auf völliges neues Terrain: Fortan vermieten, verhandeln und kommunizieren Eigentümer dieser Immobilien mit Gewerbetreibenden und Unternehmen sowie deren Mitarbeitern. Dadurch entstehen Hürden und Fallstricke, die wir als spezialisierter Gewerbemakler für Sie vermeiden beziehungsweise überwinden. Nachfolgend stellen wir Ihnen die gängigsten Hürden bei der Vermietung vor:

#1 Fehlendes Know-how zum Marktpreisgefüge

Wenig überraschend haben Gewerbeimmobilien ein anderes Preisgefüge als Wohnimmobilien. Nur weil die Gewerbeimmobilie 100 qm Fläche hat, lässt sie sich also nicht mit einer 100 qm Wohnimmobilie vergleichen. Dadurch fällt Laien, die die Gewerbeimmobilienvermietung auf eigene Faust versuchen, oft schon bei der Mietpreisermittlung der erste Stein auf die Füße. Außerdem haben diese ein weitaus höheres Leerstandsrisiko als Wohnimmobilien, auch das gehört preislich berücksichtigt, genau wie eine professionelle Einschätzung zur Lage, Ausstattung, Zustand und Alternativangebote im Umfeld. Als Makler ermitteln wir anhand unserer Markt- und Branchenkenntnisse einen geeigneten Mietpreis für Sie.

Beispiel Energieausweis

#2 Mangelndes Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Immobilie wird plötzlich selbst benötigt? Bei Wohnimmobilien hat der Vermieter die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung, bei Gewerbeimmobilien ist diese gar nicht erst möglich – das ist nur ein Beispiel von vielen, wie sich der rechtliche Rahmen zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien für beide Parteien des Mietvertrags unterscheidet. Die Unterschiede begründen sich auf einen wichtigen Umstand: Der Mieter ist bei Wohnimmobilien die Schutzpartei, bei Gewerbeimmobilien sind Vermieter und Mieter hingegen gleichgestellt – hier verhandeln „Kaufleute“ miteinander. Schlimmstenfalls binden sich Vermieter für lange Zeit an einen gewerblichen Mieter, ohne sich dessen überhaupt  bewusst zu sein – während zugleich noch Kenntnisse bezüglich der eigenen Pflichten und spezifischer Mietvertragsklauseln fehlen. Wir lassen es soweit gar nicht erst kommen – indem wir Sie auf Notwendigkeiten, Risiken und Folgen von Formulierungen in speziell für die gewerbliche Nutzung notwendig werdende Mietverträge hinweisen. Nutzen Sie die Erfahrungen eines auf Gewerbe spezialisieren Maklers, der gemeinsam mit Ihnen einen  rechtssicheren Mietvertrag erarbeitet. Beachten müssen Sie jedoch, dass der Makler keine Rechtsberatung durchführen darf – hierfür benötigen Sie einen Fachanwalt, der den gemeinsam erstellten Vertragsentwurf im Anschluss prüft.

#3 Falsche Scheu vor Kosten, die gar nicht entstehen müssen

Nicht selten gehen Gewerbevermieter automatisch davon aus, dass sie aufgrund des Bestellerprinzips den Makler bezahlen – aber dem ist nicht so. Das Bestellerprinzip gilt für Wohnimmobilien und greift bei Gewerbeimmobilien nicht. Folglich lässt sich verhandeln und vertraglich frei vereinbaren, wer den Makler zahlt. Von Region zu Region kann es  hierbei Unterschiede geben – auch in der Höhe der anfallenden Maklercourtage. Ihr auf Gewerbe spezialisierter Makler informiert Sie hierzu gerne. Sie werden feststellen, dass der Verzicht auf einen Makler aus Kostengründen nicht notwendig sein wird.

#4 Von einer unterlegenen Position aus kommunizieren und verhandeln

Beispiel Energieausweis

Für Unternehmen und Unternehmer gehören Verhandlungen zum täglich Brot – für Privatleute oftmals nicht. Wer mit der Kommunikation auf gewerblicher beziehungsweise  B2B-Ebene keinerlei Erfahrung hat und auch sonst nicht oft verhandelt, begibt sich mitunter von Anfang an in eine unterlegene Position – und muss dann die gesamte befristete oder unbefristete Laufzeit des Gewerbemietvertrags über die Konsequenzen tragen. Das Gleiche gilt für Personen oder Unternehmen, die den Markt nicht kennen und die eigene Immobilie  im schlimmsten Fall nicht richtig einschätzen können bzw. falsch bewertet haben. Als Makler  stehen wir einerseits an Ihrer Seite und streben andererseits eine zielführende und effiziente  Kommunikation zwischen beiden Parteien an. Ein professioneller Makler vermittelt die Interessen von zwei Parteien, welche letztendlich das Gleiche wollen. Einen fairen, marktkonformen Vertragsabschluss, der keine Seite benachteiligt. Schalten Sie einen auf Gewerbe spezialisierten Makler ein, der in der Anbahnung eines Vertrages das notwendige  Knowhow für ausgewogene Gespräche / Vertragsverhandlungen mitbringt.

#5 Der zeitliche Aufwand wird unterschätzt

Privatpersonen fehlen typischerweise die Mittel für eine Interessentenprüfung, mitunter auch die Zeit, um überhaupt Anfragen zu sondieren und zu bewerten. Schnell finden sich private Vermieter in einer überfordernden Situation wieder, die für beide Parteien frustrierend ist. Unternehmen / Unternehmer und deren Mitarbeiter haben in den meisten Fällen eine „Haupttätigkeit“ und es fehlt an der Zeit, sich im Tagesgeschäft zusätzlich um die Vermietung kümmern zu können. Oft wird nicht daran gedacht, dass vor der Kommunikation / Interessentenprüfung mit möglichen Mietern eine Menge an Vorleistungen zu erbringen sind. Das fängt an mit der Aufbereitung von Objektdaten, der Preisfindung für die Flächen und geht weiter mit der Erstellung von Objektunterlagen und Anzeigen (Zeitungen und / oder Internetportale), bevor es überhaupt in die Vermarktung gehen kann. Im Anschluss an die „Vorarbeit“ kommen die Vermarktungsthemen mit der Kundenansprache, Telefonate und Gespräche mit möglichen Interessenten, bis hin zu den Objektbesichtigungen, die in der Regel nicht nur einmal durchgeführt werden müssen. Das alles können Sie sich sparen, wenn Sie von Anfang an einen auf Gewerbe spezialisierten Makler einschalten, der für Sie diese Tätigkeiten übernimmt und Sie entlastet.

Generell gilt:

Gewerbeimmobilien sind fordernder zu vermieten, komplexer in der Bewertung und haben eine sehr individuelle Komponente, auch was die eingeräumten Rechte des künftigen Mieters anbelangt. Damit Sie über die genannten und weiteren Hürden nicht stolpern, sind wir von Steven Efler Immobilien als spezialisierter Gewerbemakler in Nürnberg und der Region für Sie da. Wir unterstützen Sie auf Augenhöhe und wollen gemeinsam mit Ihnen das gesteckte Ziel erreichen – die Vermarktung Ihrer Immobilie. Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin mit uns!

In Zusammenhang mit diesem Thema empfehlen wir Ihnen zudem diese Beiträge:

Folgen Sie uns auf Social Media,
um immer über die neusten Angebote und News informiert zu sein!

Jetzt unseren Top-Service als Gewerbemakler erleben

Sie möchten sich selbst überzeugen, wie professionell und servicestark unser Team von Steven Efler Immobilien arbeitet? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erleben Sie hautnah, was einen spezialisierten Gewerbemakler auszeichnet. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und haben gerne Anteil an Ihrem gewerblichen Erfolg in der Metropolregion Nürnberg!

Sie empfehlen, wir vermitteln, sie kassieren