Allgemeine Geschäftsbedingungen
für unternehmerische Kunden der Steven Efler Immobilien GmbH
Unsere AGB sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir grundsätzlich nicht an.
§ 1 Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 2 Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde gleichwohl unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Leistung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision, die entstanden wäre, wenn der Kunde auf der Grundlage dieser Bedingungen den Hauptvertrag abgeschlossen hätte. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Steven Efler Immobilien GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs wegen unbefugter Weitergabe von Informationen vor.
§ 3 Maklervertrag / Provisionsanspruch / Provisionsfälligkeit
Ein Maklervertrag kommt zustande mit der Übersendung / Übergabe eines Exposés, Objektbesichtigung oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Ausreichend hierfür ist die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit.
Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt.
Unsere Provision ist verdient am Tage des Vertragsabschlusses und fällig mit Rechnungsstellung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen binnen 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde in Verzug und wir erheben pauschal 40,00 € Mahngebühren. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ 4 Provision
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß § 3 an uns zu zahlen. Als reiner Gewerbemakler verstehen sich die nachstehend genannten Provisionssätze jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis 5 Mio. € i.H.v. 5,0%, von dem Wert über 5 Mio. € bis 25 Mio. € i.H.v. 4,0% und von dem Wert über 25 Mio. € i.H.v. 3,0% und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
b) bei Abschluss eines Erbbauvertrages 3,0% aus dem Zehnjahreserbbauzins und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
c) bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,0% des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
d) für die Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von bis zu 5 Jahren erfolgt die Berechnung unserer Provision in Höhe von 3,0 durchschnittlichen Nettomonatsmieten inkl. Stellplätze, bei einer Mietlaufzeit über 5 Jahren erfolgt die Berechnung von 3,8 durchschnittlichen Nettomonatsmieten inkl. Stellplätze und ist vom Kunden zzgl. der gesetzl. MwSt. an uns zu zahlen.
Optionsrechte verlängern die Vertragslaufzeit, Sonderkündigungsrechte verkürzen sie nicht.
§ 5 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch gem. § 3 und § 4 besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit innerhalb der nächsten 3 Jahre eintritt oder nachträglich, innerhalb von 5 Jahren nach vermitteltem Vertragsabschluss, ein Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter erfolgt.
§ 6 Doppeltätigkeit
Die Steven Efler Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Die Steven Elfer Immobilien GmbH hat auf eine etwaige Doppeltätigkeit hinzuweisen.
§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich – jederzeit widerruflich – ausdrücklich damit einverstanden, dass die Steven Efler Immobilien GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu den Zwecken, für die wir diese Daten verarbeiten, sowie die Betroffenenrechte und Ansprechpartner sind in unserem Datenschutzhinweis nachzulesen.
§ 8 Kundenidentifikation
Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschergesetz (GwG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Für den Fall, dass der Kunde seinen ihm nach dem GwG obliegenden Mitwirkungspflichten zur Identifizierung und Informierung nicht nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsbeziehung berechtigt. Ein möglicher Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Fotos, Pläne etc. vom Veräußerer / Vermieter / Verpächter oder einem sonstigen, berechtigten Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir grundsätzlich nicht. Es obliegt unseren Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Im Übrigen haften die Steven Efler Immobilien GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) sowie beim Fehlen garantierter Eigenschaften. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit.
Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung. Des Weiteren haften wir nicht für Schäden, die aufgrund von Cyber-Attacken (z.B. Virus, Trojaner etc.) verursacht werden, soweit die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhanden war. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 10 Informationsbeschaffung / Energieausweis gemäß § 80 GEG
Der Kunde verpflichtet sich, uns hinsichtlich des zu vermarktenden Objekts unverzüglich und unaufgefordert sämtliche, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständige und richtige, Informationen, Daten, Angebote und sonstige Angaben zu erteilen sowie für die zur Erreichung des Vermarktungszwecks erforderliche Einhaltung sämtlicher einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere fremder Urheberrechte, z.B. für Objektfotos, kostenfrei und ohne zusätzliche Registrierung zu sorgen sowie uns spätestens bei der ersten Besichtigung des Objekts einen ordnungsgemäß erstellten, rechtsgültigen Energieausweis für das Objekt als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen.
Sollten wir durch einen Dritten – gleich in welcher Weise – wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen in Anspruch genommen, abgemahnt, bußgeldrechtlich belangt werden oder der angestrebte Hauptvertrag deswegen nicht zustande kommen und uns selbst keine Haftung im Sinne des § 9 dieser AGB treffen, hat der Kunde uns sämtlichen, uns hieraus entstehenden Schäden und sonstigen Verpflichtungen freizustellen und einen etwaigen uns entstandenen Schaden zu ersetzten.
§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist Nürnberg.
§ 12 Verbraucherinformationen
Die Steven Efler Immobilien GmbH nimmt in Verbrauchersachen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 01.08.2022